Bauanzeige gemäß §62 der Bauordnung für Wien
Für was benötigt man eine Bauanzeige?
für die meisten Änderungen im Inneren eines Gebäudes
Verglasung von Loggien
Fenstertausch wenn das Gebäude vor dem 01.01.1945 errichtet wurde
Fenstertausch innerhalb von Schutzzonen
Erforderliche Unterlagen für eine Bauanzeige:
Baupläne (2-fach)
Gutachten über die statische Geringfügigkeit oder Ingenieurbefund und statische Vorbemessung
Bauansuchen gemäß § 62
in manchen Fällen Energieausweis, Nachweis des Schallschutzes und Nachweis über die Berücksichtigung hocheffizienter Systeme
Infos zur Bauanzeige:
Stadt Wien – Informationen zur Bauanzeige
RIS – Bauordnung für Wien
Preise für die Erstellung einer Bauanzeige:
Wir ermitteln unsere Preise individuell – Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht (office@robert-lammer.com) oder Ihren Anruf (0676 41 35 443)!