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Betriebsanlagengenehmigungen

Was ist eine Betriebsanlage?
Gebäude, Räume und Freiflächen, welche gewerblich genutzt werden, gelten als Betriebsanlagen. Für eine solche Betriebsanlage wird, neben einer Baubewilligung, auch eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt, sollte die Betriebsanlage nicht der Genehmigungsfreistellungsverordnung unterliegen.

Wann muss eine Betriebsanlage genehmigt werden?
Der Baubeginn einer Betriebsanlage darf erst dann erfolgen, wenn der Genehmigungsbescheid der Gewerbebehörde vorliegt. Bei bestehenden Objekten darf die Inbetriebnahme erst nach Vorliegen dieses Bescheides erfolgen.

Zuständige Behörden für die Genehmigung einer Betriebsanlage?
Bezirkshauptmannschaften und Magistratische Bezirksämter (in Wien)

Welche Unterlagen werden für die Betriebsanlagengenehmigung benötigt?
Ansuchen um Genehmigung oder Änderung der Betriebsanlage
Einreichpläne
Betriebsbeschreibung
Abfallwirtschaftskonzept
Maschinenverzeichnis
Detailprojekte für Heizung, Elektroplanung, Klimaanlagen, Lüftungen, usw.

Welche Leistungen können wir Ihnen anbieten?
Wir erstellen für Ihre Betriebsanlagengenehmigung sämtliche Unterlagen (Ansuchen, Betriebsbeschreibung, Einreichpläne, Abfallwirtschaftskonzept, Maschinenverzeichnisse, usw.) – Für den Neubau oder die Änderung einer bestehenden Betriebsanlage.

Unser Angebot:
Neben einem für Sie unverbindlichen Angebot für die Erstellung der Unterlagen für Ihre Betriebsanlage, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch vor Ort an (Niederösterreich, Steiermark und Wien).
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
0676 41 35 443 oder office@robert-lammer.com